Gemeinsames Lernen

Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Kindern und hochbegabten Kindern in allgemeinbildenden Schulen lernen. Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen werden also nicht von den übrigen Kindern getrennt, sondern wachsen stattdessen in ihrem natürlichen Lebensumfeld auf. Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere einer Behinderung.

Im allgemeinen Unterricht und im Förderunterricht fördern und fordern die Lehrer*innen zum einen Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (Dyskalkulie) und Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache, zum anderen mit Forderbedarf, z.B. mithilfe von zusätzlichen und/oder komplexeren Aufgabenstellungen.