Sonderpädagogik

Die zuständige Schulaufsicht bietet auf der Grundlage des „Ersten Gesetzes zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mindestens eine geeignete allgemeinbildende Schule an. Auch wir als allgemeinbildende Schule lehren und lernen daher gemeinsam mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Ein/e Sonderpädagog*in arbeitet mit dem jeweiligen Kind stundenweise gemeinsam mit unserem Team und teilweise Schulbegleiter*innen gemeinsam im Klassenraum und im Föderunterricht. Die Klassen- und Fachlehrer*innen übernehmen gemeinsam die Unterrichtsvorbereitung und die notwendige Differenzierung.

In NRW gibt es die folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkte:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung

darüber hinaus die Förderschwerpunkte

  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung.

Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde den/die Schüler*in mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.

Weitere Informationen zum Thema Sonderpädagogik erhalten sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW.