Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter (gewählt von der Schulpflegschaft) und Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz) an. Dieses demokratische Mitwirkungsorgan befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

Den Vorsitz führt die Schulleiterin ohne Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt jedoch das Votum der Schulleiterin den Ausschlag. Die Konrektorin nimmt mit beratender Stimme teil.

Die Schulkonferenz mit 12 Mitgliedern besteht zur Hälfte aus Lehrerinnen sowie zur anderen Hälfte aus Elternvertreterinnen und -vertretern.

Aufgaben der Schulkonferenz:

  • das Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
  • Leistungsbewertung
  • Lernmittel
  • Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsicht
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Information und Beratung
  • der Schulhaushalt
  • und weitere.

Die Ergebnisse und das Protokoll der Schulkonferenz wird durch die Schulleitung an alle Mitglieder der Schulkonferenz weitergeleitet.