Schulpflegschaft
Als höchstes Gremium der Elternvertretung der Schule vertritt die Schulpflegschaft die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz. Sie ist der Ort des Austauschs der Eltern über die Weiterentwicklung des Lebensraums Schule und der Unterrichtsinhalte. Die Schulpflegschaft hat umfassende Anhörungs-, Beratungs-, Anregungs-, Vorschlags- und Antragsrechte. Ihre Gestaltungswünsche bei der Schul- und Unterrichtskonzeption vermittelt sie durch Anträge an die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz entscheidet über die Anträge. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollen vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil. Die Schulleiterin und die Vertreterinnen und Vertreter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen mit beratender Stimme teil.
Aufgaben der Schulpflegschaft:
- Wahl der Elternvertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz
- Wahl von bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern
- Formulierung der Elterninteressen
- Einholung von Informationen
- Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten des Schullebens
- Gestaltung des Schullebens
Die Ergebnisse und das Protokoll der Schulpflegschaft wird durch die Elternvertretung an alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden weitergeleitet.
Vorsitzende der Schulpflegschaft: Merle Striezel (merle@gmx.li)